Aktuell

Vom Wahlerfolg zur Institution: Die AfD und der Streit um die Landtagspräsidentschaften

26. September 2026 • • 20. Oktober 2026
Leerer Sitz im Landtag vor einer AfD-Fahne und Karten von Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern

Die AfD wurde bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern stärkste Kraft, verfehlte jedoch in beiden Ländern die absolute Mehrheit und bleibt von Regierungsbündnissen ausgeschlossen. Dadurch gewinnen parlamentarische Spitzenämter, insbesondere die Landtagspräsidentschaft, an Bedeutung.

Der Streit zeigt, dass die bisherige Konvention, wonach die stärkste Fraktion den Präsidenten stellt, keinen rechtlichen Automatismus begründet. Die Entscheidungen über die Kandidaten werden zu einem Test für parlamentarische Mehrheiten, institutionelle Regeln und den Umgang mit der gewachsenen AfD-Stärke.

Die Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern haben nicht nur die Kräfteverhältnisse in zwei ostdeutschen Parlamenten grundlegend verändert. Sie werfen eine institutionelle Frage auf, deren Bedeutung über beide Länder hinausreicht: Was geschieht, wenn eine Partei zwar stärkste Kraft wird, politisch aber weiterhin weitgehend von Regierungsbündnissen ausgeschlossen bleibt?

Für die AfD gewinnt unter diesen Bedingungen eine Ebene an Bedeutung, die im öffentlichen Blick häufig hinter Koalitionen und Ministerpräsidentenwahlen zurücksteht: die Besetzung parlamentarischer Spitzenämter.

Besonders sichtbar wird das beim Amt des Landtagspräsidenten.

In Sachsen-Anhalt erhielt die AfD bei der Landtagswahl vom 6. September 2026 nach dem amtlichen Ergebnis 43,8 Prozent der Zweitstimmen und 39 der 83 Mandate. Die CDU kam auf 17,2 Prozent und 15 Sitze. Damit verfügt die AfD mit erheblichem Abstand über die größte Fraktion, verfehlte die absolute Mehrheit aber um drei Mandate.

In Mecklenburg-Vorpommern erreichte die AfD bei der Wahl vom 20. September nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis 38,2 Prozent und 32 der 71 Mandate. Die SPD folgt mit 35,5 Prozent und 29 Sitzen, Linke und Grüne verfügen über jeweils fünf Mandate.

Aus diesen Ergebnissen folgt weder verfassungsrechtlich noch parlamentarisch automatisch ein Anspruch auf das Präsidentenamt. Politisch verändern sie die Ausgangslage dennoch erheblich.

In Mecklenburg-Vorpommern hat die AfD ihren Anspruch bereits ausdrücklich formuliert. Landespolitiker Leif-Erik Holm erklärte nach der Wahl, das Ergebnis müsse sich auch bei der Besetzung führender Parlamentsämter widerspiegeln. Die SPD wiederum kündigte an, einen AfD-Kandidaten nicht zu unterstützen.

In Sachsen-Anhalt liegt der Konflikt anders. Dort wird der neue Landtag erst am 6. Oktober zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentreten. Schon Monate vor der Wahl hatte das alte Parlament jedoch seine Regeln für die Präsidentenwahl verändert. CDU, Linke, SPD, FDP und Grüne begründeten die Reform damit, die Arbeits- und Konstituierungsfähigkeit des Parlaments auch dann zu sichern, wenn der Kandidat der stärksten Fraktion keine Mehrheit erhält. Die AfD sah darin dagegen eine gegen sie gerichtete Regeländerung.

Damit berühren beide Länder dieselbe Grundfrage: Wie viel institutionelle Stellung folgt aus parlamentarischer Stärke?

Die Antwort darauf ist komplizierter, als es die Formel „Die stärkste Fraktion stellt den Präsidenten“ vermuten lässt.

Mehr als ein protokollarisches Amt

Landtagspräsidenten stehen selten im Mittelpunkt öffentlicher Politik. Sie führen keine Ministerien, entscheiden nicht über den Landeshaushalt und formulieren normalerweise keine Regierungspolitik. In der täglichen Nachrichtenlage erscheinen sie häufig bei Gedenkveranstaltungen, Staatsakten oder während besonders aufgeheizter Plenardebatten.

Das kann den Eindruck eines überwiegend repräsentativen Amtes erzeugen.

Institutionell ist die Stellung erheblich gewichtiger.

Der Präsident leitet das Parlament, führt die Plenarsitzungen, wacht über die Geschäftsordnung, verfügt über Ordnungsinstrumente, repräsentiert den Landtag gegenüber anderen Verfassungsorganen und steht an der Spitze der Parlamentsverwaltung.

Der Landtag von Sachsen-Anhalt bezeichnet seinen Präsidenten als „Ersten unter Gleichen“. Er leitet die Sitzungen des Landtags und des Ältestenrats, verantwortet die ordnungsgemäße Behandlung parlamentarischer Initiativen und repräsentiert das Parlament nach außen. Hinzu kommt die Ausfertigung der vom Landtag beschlossenen Gesetze.

Auch in Mecklenburg-Vorpommern ist das Amt mit erheblichen parlamentarischen Kompetenzen ausgestattet. Der Präsident führt die Geschäfte des Landtags und verfügt über Ordnungs- und Hausrechtsbefugnisse. Die Geschäftsordnung gibt ihm Instrumente an die Hand, mit denen die parlamentarische Ordnung durchgesetzt werden kann.

Das Präsidentenamt ist deshalb nicht mit einem Regierungsamt vergleichbar. Seine Macht liegt an einer anderen Stelle. Es besitzt nur begrenzte politische Gestaltungsmacht, aber erhebliche institutionelle Autorität.

Gerade diese Unterscheidung macht das Amt für die aktuelle Entwicklung interessant.

Vom Stimmengewinn zum Ämteranspruch

Aus parteienwissenschaftlicher Perspektive lässt sich der Vorgang zunächst ohne besondere Annahmen über die AfD erklären.

Parteien wollen nicht ausschließlich Wahlen gewinnen. In der Parteienforschung wird seit Langem zwischen unterschiedlichen Zielen unterschieden: Parteien streben nach Stimmen, nach politischer Gestaltung und nach Ämtern. Der Politikwissenschaftler Kaare Strøm hat diese Logiken als „vote-seeking“, „policy-seeking“ und „office-seeking“ beschrieben. In der politischen Realität treten sie meist gleichzeitig auf.

Für die AfD entsteht nach den Wahlerfolgen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern eine besondere Situation.

Elektoral hat sie einen erheblichen Teil ihres Ziels erreicht: Sie ist in beiden Ländern stärkste Kraft. Der zweite Schritt, die Übernahme von Regierungsmacht, bleibt ihr jedoch zunächst versperrt, sofern keine anderen Parteien zu einer Koalition oder vergleichbaren Zusammenarbeit bereit sind.

Damit gewinnen parlamentarische Ämter an Wert.

Die Landtagspräsidentschaft bietet keine Möglichkeit, ein Regierungsprogramm umzusetzen. Sie bietet aber institutionelle Präsenz, öffentliche Repräsentation und Zugang zu einer Position, deren Autorität nicht aus der eigenen Fraktion, sondern aus dem Parlament als Ganzem abgeleitet wird.

Für eine Partei, die sich über lange Zeit zugleich als parlamentarische Kraft und als Gegnerin eines von ihr kritisierten politischen Establishments inszeniert hat, ist das von besonderer Bedeutung.

Der Schritt ist parteipolitisch folgerichtig: Aus Stimmen sollen Mandate werden, aus Mandaten parlamentarische Funktionen und aus parlamentarischen Funktionen institutionelle Stellung.

Dafür bedarf es keiner geheimen Strategie. Es entspricht zunächst der Logik politischer Parteien.

Bemerkenswert ist vielmehr, wie weit dieser Prozess inzwischen reicht.

Die besondere Bedeutung der Repräsentation

Ein Fraktionsvorsitzender spricht für seine Partei. Ein Minister spricht für seine Regierung beziehungsweise sein Ressort. Ein Landtagspräsident dagegen repräsentiert das Parlament.

Diese Differenz ist zentral.

Der Präsident empfängt Delegationen, spricht bei staatlichen Gedenkveranstaltungen, vertritt den Landtag gegenüber anderen Institutionen und verkörpert nach außen das Parlament als Verfassungsorgan. In Sachsen-Anhalt wird der Amtsinhaber vom Landtag ausdrücklich als oberster Repräsentant des Parlaments beschrieben.

Ein AfD-Landtagspräsident wäre deshalb in einer anderen institutionellen Rolle als ein AfD-Fraktionsvorsitzender.

Er würde nicht nur die eigene Anhängerschaft oder Fraktion vertreten. Das Amt verlangt, zumindest institutionell, Distanz zur eigenen Partei und eine unparteiische Amtsführung gegenüber allen Abgeordneten.

Genau daraus entsteht sowohl der strategische Wert als auch der politische Konflikt.

Für die AfD könnte das Amt einen weiteren Schritt ihrer parlamentarischen Institutionalisierung darstellen. Politikwissenschaftliche Untersuchungen zur Entwicklung der Partei haben bereits darauf hingewiesen, dass sie nach ihrem Einzug in die Parlamente zunehmend die klassischen Instrumente parlamentarischer Arbeit nutzt und ihr parlamentarisches Repertoire erweitert hat.

Eine Landtagspräsidentschaft wäre qualitativ noch einmal etwas anderes.

Sie würde zeigen, dass die Partei nicht lediglich im Parlament vertreten ist, sondern eine seiner zentralen Institutionen personell führt.

Das kann politische Wahrnehmung verändern, ohne dass sich deshalb die Programmatik einer Partei verändern müsste.

In der Forschung wird für solche Prozesse häufig der Begriff der Normalisierung diskutiert. Gemeint ist dabei nicht automatisch eine normative Bewertung einer Partei als „normal“ oder „gemäßigt“. Normalisierung beschreibt vielmehr, dass Akteure, Positionen oder Parteien zunehmend Teil etablierter politischer Abläufe werden und gesellschaftlich oder institutionell weniger als Ausnahme wahrgenommen werden. Die Forschung zur radikalen Rechten untersucht solche Prozesse inzwischen ausdrücklich auch am deutschen Beispiel.

Eine Landtagspräsidentschaft könnte zu einem solchen Prozess beitragen. Sie würde die AfD nicht programmatisch verändern. Sie würde aber ihre institutionelle Position verändern.

Sachsen-Anhalt: Der Konflikt begann vor der Wahl

Wie sensibel diese Frage inzwischen geworden ist, zeigt Sachsen-Anhalt.

Dort wurde nicht erst nach dem Wahlsieg der AfD über die Präsidentenwahl diskutiert. Das Parlament reagierte bereits im Frühjahr 2026 auf eine mögliche Situation, in der der Kandidat der stärksten Fraktion keine Mehrheit erhält.

Bis dahin galt die parlamentarische Praxis, dass die stärkste Fraktion den Kandidaten für das Präsidentenamt vorschlägt. Auch bei der Konstituierung des Landtags 2021 wurde ausdrücklich darauf verwiesen, dass dieses Verfahren der Tradition und regelmäßigen Übung entspreche. Einen verfassungsrechtlichen Automatismus gibt es allerdings nicht: Der Präsident wird vom Landtag gewählt.

Die 2026 beschlossene Reform sollte deshalb ein institutionelles Problem lösen.

Was geschieht, wenn die stärkste Fraktion einen Kandidaten nominiert, dieser Kandidat jedoch keine parlamentarische Mehrheit erhält?

Die Reform ermöglicht, das Vorschlagsrecht unter bestimmten Voraussetzungen für weitere Kandidaturen zu öffnen. Vertreter der beteiligten Fraktionen erklärten ausdrücklich, die Konstituierung des Parlaments müsse auch dann abgeschlossen werden können, wenn der erste Vorschlag scheitere.

Die AfD bewertete die Änderung anders. Sie warf den anderen Fraktionen vor, angesichts erwartbarer Wahlergebnisse vorsorglich Regeln zu verändern, um ihr den Zugang zum Präsidentenamt zu erschweren.

Beide Positionen beschreiben denselben institutionellen Konflikt aus unterschiedlichen Perspektiven.

Die einen argumentieren mit der Funktionsfähigkeit des Parlaments und der notwendigen Mehrheit für einen Präsidenten. Die andere Seite argumentiert mit der parlamentarischen Tradition und dem politischen Gewicht der stärksten Fraktion.

Seit der Wahl ist diese Auseinandersetzung keine theoretische mehr.

Mit 39 von 83 Sitzen verfügt die AfD über eine außergewöhnlich starke Fraktion, aber nicht über genügend Mandate, um ihren Kandidaten allein zu wählen. Sie ist deshalb trotz ihres Wahlsiegs auf Stimmen außerhalb der eigenen Fraktion angewiesen.

Die Wahl des Präsidenten wird damit zu einem frühen Test der neuen Mehrheitsverhältnisse.

Mecklenburg-Vorpommern: Eine Konvention gerät unter Druck

Noch unmittelbarer lässt sich der Konflikt in Mecklenburg-Vorpommern beobachten.

Dort ist die parlamentarische Tradition eindeutig: Die stärkste Fraktion schlägt üblicherweise eines ihrer Mitglieder für das Präsidentenamt vor. Die Geschäftsordnung macht daraus jedoch keinen Anspruch auf das Amt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.

Die AfD verfügt über 32 der 71 Mandate und kann die notwendige Mehrheit damit ebenfalls nicht aus eigener Kraft erreichen. SPD, Linke und Grüne verfügen zusammen über 39 Sitze.

Der politische Konflikt ist damit vorprogrammiert.

Die AfD kann auf die bisherige parlamentarische Konvention verweisen: Die stärkste Fraktion stellt den Kandidaten.

Die anderen Fraktionen können ebenso auf ein grundlegendes parlamentarisches Prinzip verweisen: Abgeordnete sind nicht verpflichtet, einen Kandidaten zu wählen, nur weil dessen Fraktion die meisten Mandate besitzt.

Beides ist gleichzeitig richtig.

Genau deshalb ist der Fall politikwissenschaftlich interessant.

Parlamentarische Demokratien funktionieren nicht ausschließlich auf Grundlage geschriebener Verfassungen und Geschäftsordnungen. Ein erheblicher Teil ihrer Praxis beruht auf Konventionen: Regeln, die nicht zwingend rechtlich vorgeschrieben sind, über Jahrzehnte aber als selbstverständlich gelten.

Solche Konventionen funktionieren besonders gut, solange die politischen Akteure ihre Grundlagen teilen.

Verändert sich das Parteiensystem, geraten sie unter Druck.

Der Aufstieg der AfD verändert deshalb nicht nur Mehrheiten. Er zwingt die Parlamente dazu, neu zu bestimmen, welche Regeln tatsächlich verbindlich sind und welche lediglich politische Übung waren.

Die Macht des Präsidenten – und ihre Grenzen

In der Debatte besteht allerdings die Gefahr, die tatsächliche Macht eines Landtagspräsidenten entweder zu unterschätzen oder zu überschätzen.

Der Präsident kann keine Landespolitik nach eigenem Programm betreiben.

Er kann keine Gesetze gegen eine parlamentarische Mehrheit verabschieden. Er bestimmt nicht den Haushalt. Er kann keine Minister ernennen und keine Regierungspolitik anweisen. Er kann die Geschäftsordnung nicht nach Belieben verändern.

Auch seine Entscheidungen bei der Sitzungsleitung sind an Verfassung, Geschäftsordnung und parlamentarische Rechte gebunden.

Das bedeutet aber nicht, dass das Amt politisch belanglos wäre.

Wer eine Plenarsitzung führt, entscheidet über die konkrete Anwendung parlamentarischer Regeln. Ordnungsrufe, Wortentziehungen, Unterbrechungen einer Sitzung oder Maßnahmen gegenüber Zuhörern sind keine abstrakten Kompetenzen. Sie beeinflussen, wie ein Parlament seinen politischen Konflikt austrägt.

Der Präsident hat dabei Ermessensräume, aber keine Willkürbefugnis.

Gerade deshalb hängt viel von einem Begriff ab, der sich nicht vollständig durch Geschäftsordnungsparagraphen erzwingen lässt: Amtsverständnis.

Ein Präsident, unabhängig von seiner Parteizugehörigkeit, muss zwischen seiner politischen Herkunft und seiner institutionellen Funktion unterscheiden können.

Ob ein künftiger AfD-Präsident diese Verpflichtung anders auslegen würde als bisherige Amtsinhaber, lässt sich gegenwärtig nicht seriös beantworten. Dafür fehlen tatsächliche Erfahrungen auf dieser Ebene. Eine Behauptung, das Amt werde zwangsläufig parteipolitisch missbraucht, wäre Spekulation.

Ebenso wenig wäre es analytisch überzeugend, die Parteizugehörigkeit eines Präsidenten für völlig bedeutungslos zu erklären.

Institutionen werden von Personen geführt. Politische Sozialisation, Konfliktverständnis und Parteikultur verschwinden nicht mit der Wahl in ein Amt. Entscheidend ist deshalb weniger die abstrakte Möglichkeit des Missbrauchs als die Frage, ob institutionelle Regeln und parlamentarische Kontrolle stark genug sind, parteipolitische Interessen zu begrenzen.

Hinter dem Plenum liegt die Verwaltung

Ein weiterer Teil der Präsidentschaft wird in der öffentlichen Debatte häufig übersehen.

Landtage sind nicht nur Versammlungen gewählter Abgeordneter. Hinter ihnen stehen Verwaltungen mit Juristen, Ausschussdiensten, IT, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Protokoll, Personalverwaltung, Sicherheitsstrukturen und zahlreichen weiteren Funktionen.

Der Präsident steht an der Spitze dieser Parlamentsverwaltung.

Auch hier sind seine Möglichkeiten rechtlich begrenzt. Beamtenrecht, Haushaltsrecht, Personalvertretungsrecht und parlamentarische Kontrolle verhindern, dass eine Verwaltung nach persönlichem Belieben geführt werden kann.

Trotzdem besitzt die Spitze einer Behörde beziehungsweise eines Verfassungsorgans Einfluss auf organisatorische Prioritäten, Personalentscheidungen innerhalb der gesetzlichen Grenzen und die institutionelle Außendarstellung.

Für die Bewertung einer möglichen AfD-Präsidentschaft ist das relevanter als manche spektakuläre Vorstellung über die Leitung einzelner Plenardebatten.

Institutioneller Einfluss entsteht häufig nicht durch eine einzelne große Entscheidung, sondern durch viele kleine Entscheidungen innerhalb bestehender Regeln.

Ein Amt mit doppeltem strategischem Wert

Für die AfD besitzt die Auseinandersetzung um das Präsidentenamt noch eine weitere Besonderheit.

Sie kann politisch sowohl von einem Erfolg als auch von einer Niederlage profitieren.

Wird ein AfD-Kandidat gewählt, erreicht die Partei eine bislang kaum vorhandene Form parlamentarischer Repräsentation. Sie besetzt eines der höchsten Ämter eines Landesparlaments und kann zeigen, dass sich ihre Wahlerfolge nun auch in institutionellen Spitzenpositionen niederschlagen.

Wird ihr Kandidat trotz Stellung als stärkste Fraktion abgelehnt, kann sie die Entscheidung kommunikativ als Beleg für ihre seit Jahren vertretene These verwenden, andere Parteien versuchten, sie unabhängig vom Wahlergebnis aus politischen Institutionen herauszuhalten.

Dass diese Argumentation verwendet wird, zeigt bereits die Reaktion auf die Parlamentsreform in Sachsen-Anhalt.

Das bedeutet nicht, dass jede Kandidatur lediglich taktisch motiviert wäre. Eine solche Aussage ließe sich nicht belegen.

Es bedeutet aber, dass die strategische Ausgangslage für die Partei günstig ist.

Sie kann die parlamentarische Konvention für sich reklamieren, ohne selbst über die notwendige Mehrheit zu verfügen. Wird diese Konvention durchbrochen, entsteht daraus wiederum politisches Konfliktmaterial.

Für die anderen Parteien ist die Situation entsprechend schwierig.

Sie müssen zwischen parlamentarischer Tradition und ihrer politischen Bewertung eines konkreten Kandidaten unterscheiden. Gleichzeitig müssen sie erklären, warum eine Konvention, die jahrzehntelang selbstverständlich erschien, unter veränderten Mehrheitsverhältnissen gegebenenfalls nicht mehr gelten soll.

Das ist kein juristisches Problem allein. Es ist ein Legitimationsproblem parlamentarischer Politik.

Vom Protestakteur zum institutionellen Akteur

Die Entwicklung zeigt zugleich, wie weit sich die politische Rolle der AfD seit ihrer Gründung verändert hat.

Eine Partei, die sich zunächst stark über Opposition gegen bestehende politische Strukturen definierte, verfügt inzwischen in mehreren ostdeutschen Ländern über Fraktionen von einer Größe, bei der klassische Oppositionspolitik allein ihre Stellung nicht mehr beschreibt.

Mit 43,8 Prozent in Sachsen-Anhalt und 38,2 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern ist die AfD dort kein parlamentarischer Randakteur. Sie besetzt einen erheblichen Teil des jeweiligen Parlaments.

Das verändert ihre eigenen strategischen Möglichkeiten ebenso wie das Verhalten ihrer Konkurrenten.

Aus einer parteienwissenschaftlichen Perspektive ist die Orientierung auf institutionelle Ämter deshalb kein Widerspruch zur früheren Anti-Establishment-Rhetorik, sondern eine typische Entwicklungsfrage erfolgreicher Protest- und Herausfordererparteien.

Wer dauerhaft parlamentarisch erfolgreich ist, muss entscheiden, ob er Institutionen primär von außen kritisieren oder innerhalb dieser Institutionen Verantwortung und Funktionen übernehmen will.

Die AfD bewegt sich erkennbar stärker in Richtung des zweiten Modells, ohne das erste vollständig aufzugeben.

Gerade diese Kombination kann politisch wirkungsvoll sein.

Die Partei kann sich gleichzeitig als vom etablierten politischen System ausgegrenzte Kraft darstellen und Ansprüche auf zentrale Positionen eben dieses Systems erheben.

Je stärker sie wird, desto schwieriger wird dieser Widerspruch für ihre Konkurrenten zu bearbeiten.

Die eigentliche Frage reicht über die AfD hinaus

Die Auseinandersetzung in Magdeburg und Schwerin handelt deshalb nur vordergründig von zwei Präsidentenposten.

Dahinter steht eine grundlegendere Veränderung des Parteiensystems.

Über Jahrzehnte funktionierten zahlreiche parlamentarische Konventionen unter Bedingungen relativ stabiler Mehrheitsverhältnisse. Die stärkste Fraktion stellte den Parlamentspräsidenten. Andere größere Fraktionen erhielten Vizepräsidenten und Ausschussvorsitze. Regierung und Opposition wechselten sich innerhalb eines Parteienraums ab, dessen Akteure sich trotz erheblicher politischer Unterschiede grundsätzlich als potenzielle Koalitionspartner betrachten konnten.

Der Aufstieg einer starken Partei, mit der die übrigen Parteien eine Zusammenarbeit weitgehend ausschließen, verändert diese Logik.

Das Problem zeigt sich besonders deutlich dort, wo die AfD stärkste Fraktion wird, ohne eine Regierungsmehrheit zu besitzen.

Dann entstehen zwei unterschiedliche Mehrheiten.

Es gibt eine relative Wähler- und Mandatsmehrheit für eine einzelne Partei. Gleichzeitig kann es eine parlamentarische Mehrheit aller übrigen Parteien gegen diese Partei geben.

Beide sind demokratisch legitimiert.

Die stärkste Fraktion kann deshalb politische Ansprüche aus ihrer relativen Stärke ableiten. Die parlamentarische Mehrheit kann diese Ansprüche zurückweisen.

Das ist kein Systemfehler. Es ist eine Konsequenz parlamentarischer Demokratie.

Schwierig wird die Situation dort, wo aus jahrzehntelanger politischer Übung der Eindruck eines institutionellen Anspruchs entstanden ist.

Genau das geschieht beim Amt des Landtagspräsidenten.

Kein Automatismus, aber eine Zäsur

Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern könnten deshalb zu wichtigen Fällen für die weitere Entwicklung des deutschen Parteiensystems werden.

Nicht, weil ein Landtagspräsident allein die politische Ordnung eines Landes verändern könnte. Dafür sind seine Kompetenzen zu begrenzt und zu stark rechtlich eingebunden.

Bedeutsam ist vielmehr der institutionelle Übergang.

Die AfD versucht, ihre erheblich gewachsene parlamentarische Stärke in Positionen innerhalb des politischen Systems zu übersetzen. Aus Sicht klassischer Parteienforschung ist das zunächst erwartbares Verhalten einer erfolgreichen Partei: Wahlerfolg erzeugt den Anspruch auf Einfluss, Ämter und Gestaltungsmöglichkeiten.

Besonders wird dieser Vorgang durch die Stellung der AfD im Parteiensystem.

Solange sie von Regierungskoalitionen ausgeschlossen bleibt, gewinnen jene Positionen an Bedeutung, die außerhalb einer Landesregierung liegen und dennoch staatliche beziehungsweise parlamentarische Autorität vermitteln.

Die Landtagspräsidentschaft gehört zu den wichtigsten dieser Positionen.

Deshalb geht es bei den kommenden Entscheidungen in Magdeburg und Schwerin weder lediglich um politische Symbolik noch um einen versteckten Regierungswechsel durch die Hintertür.

Es geht um etwas weniger Spektakuläres, aber langfristig möglicherweise Bedeutenderes: um die institutionelle Einbindung einer Partei, die inzwischen einen erheblichen Teil der Wählerschaft erreicht, deren Verhältnis zu den übrigen Parteien und zu Teilen der bestehenden politischen Ordnung aber weiterhin von fundamentalen Konflikten geprägt ist.

Ob diese Einbindung zu einer Veränderung der AfD führt, ob vielmehr die AfD parlamentarische Institutionen verändert oder ob die institutionellen Regeln beide Effekte begrenzen, lässt sich heute nicht belastbar vorhersagen.

Dafür fehlen Erfahrungen mit einer AfD in einer solchen Spitzenfunktion.

Fest steht dagegen bereits jetzt: Die Wahlergebnisse von Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern verschieben den politischen Konflikt. Es geht nicht mehr nur darum, ob die AfD in Parlamenten vertreten ist. Es geht zunehmend darum, welchen Platz sie innerhalb ihrer institutionellen Ordnung beanspruchen kann – und welchen Platz parlamentarische Mehrheiten ihr tatsächlich zugestehen.

Die Wahl der Landtagspräsidenten wird deshalb zu einem der ersten institutionellen Tests der neuen Kräfteverhältnisse.